Kampfmittelfrei Bauen

Ein Netzfund zu einer klein aussehenden Internetseite, die es fachlich in sich hat. Die Bezeichnung „Merkblatt“ kommt hier etwas zu kurz. In vielen Details wird erläutert, wie vorzugehen und was zu beachten ist.

…….Deshalb ist der Prävention im Vorfeld einer Baumaßnahme ein ebenso großes Augenmerk zu widmen wie der permanenten Vorsicht während der Ausführung von Bauleistungen, durch die in irgendeiner Form in den Baugrund eingegriffen wird. Dies ist der hohen Verantwortung aller Baubeteiligten für das Leben und die Gesundheit der Menschen geschuldet, die sich im Baubereich aufhalten.

Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Zeitdruck und finanzielle Erwägungen in vielen Fällen der notwendigen Vorsicht entgegenstehen. Und so wird die schon im Planungsstadium dringend und zwingend erforderliche Erkundung, ob eine Kampfmittelbelastung vorliegt, häufig übersehen oder jedenfalls nur oberflächlich durchgeführt. Dass dies mindestens fahrlässig und damit per se, selbst ohne Gefahrverwirklichung, schon strafbar sein kann, wie § 319 StGB vorgibt, entzieht sich in der Praxis der Kenntnis vieler Bauverantwortlicher…………..

Auszugzitat von http://www.kampfmittelportal.de/zum-geleit.html

Den kompletten Wissensschatz erhalten Sie unter: http://www.kampfmittelportal.de/home.html

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